Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung innerhalb und außerhalb der Veranstaltung. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, Verluste oder Unfälle. Die Aufsichtspflicht für Minderjährige außerhalb der Unterrichtsstunden obliegt den Eltern. Bei Reitangeboten ist das Tragen eines sturzfesten Reithelms nach DIN-Norm für Jugendliche bis 18 Jahren Pflicht, ebenso für alle Reiter unserer Schulpferde. Sichere und funktionstüchtige Reitkleidung wird empfohlen.
Für Jahresgruppen
Die Kosten für die Jahresgruppen sind aus verwaltungstechnischen Gründen so berechnet, dass der Jahresbeitrag gleichmäßig auf alle Monate eines Unterrichtsjahres verteilt ist. Deswegen wird der Monatsbeitrag auch während der Schulferien weitergezahlt. Zu Ferienzeiten findet kein Unterricht statt. Scheidet ein Teilnehmer vor Ablauf des Jahres aus der Gruppe aus, so ist dies zum Ende des nächsten Monats, in dem keine Schulferien sind, möglich. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Fällt ein Termin durch den Reitlehrer aus, so wird ein Nachholtermin bekannt gegeben.



